Freitag, 11. November 2011

Jugendschutz - ein heikles Thema

Wie ich bereits auf meiner HP geschrieben habe, machen viele, die in diesem Zusammenhang Verantwortung tragen, schwerwiegende Fehler und schützen dabei Kinder und Jugendliche nicht vor Gefahren, die ihnen z.B. im Internet begegnen können, sondern verhindern mit größtmöglicher Konsequenz, dass sie in eine Situation geraten können, die möglicherweise gefährlich werden könnte.
Diese Jugendschützer gefährden Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung, denn sie verhalten sich damit genauso wie Eltern, die aus dem natürlichen Recht heraus, ihre Kinder vor den Gefahren des Alltags (z.B. im Straßernverkehr) zu schützen, ihnen jegliche Teilnahme am Straßenverkehr verbieten würden. Dass ein solches Verhalten aus moralischer Sicht völlig inakzeptabel ist, muss wohl nicht betont werden.

Klar, Kinder und Jugendliche müssen vor den Gefahren geschützt werden, die ihnen im Internet und auch sonst in ihrem täglichen Leben begegnen, das steht außer Frage. Aber wie kann das funktionieren, ohne dabei wesentliche rechtliche oder moralische Regeln zu verletzen?

Es wird immer Menschen geben, die etwas dagegen haben, Bilder oder Videos im Internet (oder Fernsehen oder wo auch immer) zu sehen, auf denen nackte Kinder oder Jugendliche abgebildet sind, selbst wenn diese Abbildungen nicht in einem Zusammenhang mit Sex gesehen werden können, und es wird wohl auch immer Menschen geben, die sich an solchen Bildern aufgeilen. Aber darf die Veröffentlichung solcher Bilder oder Videos deshalb verboten oder auch nur eingeschränkt werden?
Nach meiner Überzeugung darf das nicht sein.

Kinder haben von Natur aus das Bedürfnis, sich wenigstens im privaten Umfeld nur vom Wetter abhängig so unbekleidet wie möglich aufzuhalten. Dabei sehen sie, wenn sie nackt sind oder Familienmitglieder nackt sehen, keinen Zusammenhang mit Sex, in welcher Form auch immer, denn dazu sind sie auf Grund ihres Alters noch nicht in der Lage. Auch die Eltern sehen ihre Kinder in keinem sexuellen Zusammenhang. Wo aber kein Zusammenhang mit Sex besteht, da kann ich jedenfalls keine Begründung dafür erkennen, Kinder in ihrem natürlichen Verhalten einzuschränken. Genauso halte ich es für unbegründet, Kinder z.B. im Internet niemals nackt zu zeigen oder ihnen die Möglichkeit zu verwehren, Bilder nackter Menschen gleich welchen Alters zu sehen, so lange es um Bilder geht, die mit Sex in keinem Zusammenhang stehen (z.B. Bilder von einem FKK-Gelände oder einer Nacktwanderung).
Wie bereits Bertrand Russel sagte:"Solange Kinder nicht auch bisweilen erwachsene Menschen nackt sehen dürfen, müssen die Kinder zwangsläufig das Gefühl haben, dass da ein Geheimnis ist, und wenn sie dieses Gefühl haben, werden sie aufgereizt und unanständig." Meiner Überzeugung nach kann man sogar sagen: "Solange Kinder nicht auch bisweilen erwachsene Menschen oder andere Kinder nackt sehen dürfen, ..." Es muss aber das Ziel jeglicher Erziehung sein, Kinder dazu anzuleiten, dass sie zu anständigen Erwachsenen heranwachsen. Das kann aber nur funktionieren, wenn man ihnen unter ihrem Alter angepasster Anleitung erlaubt, (nicht nur) im Internet nackte Erwachsene und Kinder zu sehen.

Außerdem: Wenn Kinder sich allein oder jedenfalls ohne die Begleitung Erwachsener und evtl. auch, ohne dass die Eltern davon wissen, z.B. an einem öffentlichen Badestrand aufhalten, an dem teilweise oder ausschließlich nackt gebadet wird, dann halten diese Kinder die Nacktheit der dort Badenden für völlig normal. Es stört auch niemanden, und völlig zu Recht befürchtet kein einziger der Anwesenden, dass ihnen dort irgendwelche Gefahren drohen. Im Internet wird ihnen aber jeglicher Zugang zu Bildern nackter Kinder und meist auch Erwachsener unmöglich gemacht, obwohl ein Mausklick genügen würde, und schon sehen die Kinder nicht mehr, was sie evtl. nicht sehen wollen oder sollen. Wo ist da eine Gefahr zu sehen? Ich kann keine erkennen.

Wie will man also einen derart restriktiven Umgang mit dem Thema Jugendschutz, wie er heutzutage im Internet (und nicht nur dort!) stattfindet, moralisch begründen? Eine rechtliche Begründung finde ich jedenfalls nicht, weder im Jugendschutzgesetz noch in anderen Gesetzen. Und auch moralische Gründe, so weit sie mir bekannt sind, kann ich nicht nachvollziehen.

1 Kommentar:

  1. Denke mal das Bildmaterial auch mit Sexuellen Inhalt keinen Schaden verursacht, soweit Kinder über alles was da so geht auf geklärt wurden und sie auch als Sexuelle Wesen Respektiert werden. Auch wenn du es nicht wahr haben willst, normale Kinder haben sehr wohl schon Interesse an Sexuellen Material. Eben weil sie auch Sexuelle Gefühle haben und dies eben auch Ausleben wollen. So können sie dann sehen das ihre Wünsch ganz normal sind.
    Zu dem ist ja nach geltender abartiger Sichtlage schon ein 10 Jähriger Junge mit einer Erektion, in Foto oder Video festgehalten, gleich dann Kipo. Wie gesagt ein absolut Krankes Weltbild haben wir und es erstarkt wieder.

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